Fliegen unter folgenden Auflagen gestattet.
Das Fliegen ist nur unter folgenden Regelungen erlaubt.
Liebe Mitglieder, liebe Fliegerfreunde.
Freiluft-Sportarten dürfen wieder durchgeführt werden. Darunter zählt natürlich auch das Gleitschirm-/Drachenfliegen.
Es geht aber nicht ohne gewisse Auflagen und Regelungen.
Bitte lest die nachfolgende Anweisungen genau durch und haltet Euch auch daran.
Wenn alle sich an diese Verordnung halten, ist das Fliegen in unseren Fluggebieten wieder sorglos und stressfrei möglich.
Also bitte die neuen Fluggebietsregelungen unbedingt einhalten.
Wir freuen uns wieder auf viele und weite Flüge.
Die Vorstandschaft.
Informationsdokumente zum Download:
1. Fluggeländeverordnung Corona vom Verein
2. Parkmöglichkeiten/Parkregelungen Griesbach
3. DHV – Verhaltensregeln
- Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
- Jeder Pilot hat sich tagesaktuell über die geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung
(Corona-VO) der Landesbehörden zu informieren und diese zu beachten. - Insbesondere beachtet jeder Pilot § 3 der Corona-VO (Abstandsgebote, Verbot von
Ansammlungen)! - Jede Ansammlung von Piloten hat zu unterbleiben!
- Parkregelungen Griesbach: Materialtransport durch eine Person/Fahrzeug ist erlaubt.
Max. 2 Personen im Fahrzeug und nur mit Sicherheitsabstand und Schutzmaske. Parken am
regulären Parkplatz unterhalb Höhenweg für max. 4 Autos. Alle weiteren Autos müssen
entweder am Windradparkplatz oder am mittleren Wanderparkplatz geparkt werden. - Parkregelung Stöckerkopf: Materialtransport durch eine Person/Fahrzeug ist erlaubt. Max.
2 Personen im Fahrzeug und nur mit Sicherheitsabstand und Schutzmaske. Max. 2
Fahrzeuge am Startplatz. - Es darf nicht in Fahrgemeinschaften auf den Berg gefahren werden! Die wahrscheinlich
juristisch sicherste Variante derzeit zum Fliegen zu kommen, heißt: Hike&Fly! - Das Tragen eines Mundschutzes bis zur Startentscheidung wird empfohlen.
- Die Auflagen der Geländezulassung sind zu beachten!
- Jeder Pilot beachtet die Hygieneempfehlungen zum Infektionsschutz des Robert-Koch
Instituts! - Aufgrund möglicherweise unterschiedlicher Auslegungen der Rechtslage durch
verschiedene Stellen, liegt die Haftung und die volle Verantwortung für den Flug allein
beim Piloten! - Tandemflüge sind ausschließlich auf Personen aus demselben Haushalt beschränkt! Oder
unter den strengen Auflagen des DHV. - Jeder Pilot ist extrem selbstkritisch bei der Einschätzung der Bedingungen! Lieber einmal
mehr Einpacken, als ein unnötiges Risiko einzugehen. - Bei Fehlverhalten, einer Anzeige durch Polizei, Ordnungsamt oder anderen Personen sind
die Ereignisse unverzüglich der Vorstandschaft zu berichten. Ebenfalls ist die Vorstandschaft
darüber zu informieren, falls Ihr von Personen auf das Fliegen in der jetzigen Situation
angesprochen werdet. - Wie üblich, erfolgt der Start im Gelände auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Jeder
Pilot ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
WICHTIG:
Sollten wir feststellen, dass gegen Auflagen verstoßen wird, müssen die Gelände umgehend wieder
gesperrt werden!
Eine Fehlentscheidung oder fehlerhaftes Verhalten kann aktuell große Auswirkungen auf die
Freiheiten aller anderen Fliegerkollegen haben.
Du entscheidest selbst, ob die Benutzung des Geländes rechtlich in Ordnung ist oder nicht.
Beachtet die aktuellen Meldungen!
Die Vorstandschaft