Flugverbot bleibt bestehen!
Liebe Mitglieder, liebe Gastflieger.
Es gibt jetzt eine offizielle Stellungnahme vom Regierungspräsidium.
Das Flugverbot bleibt bestehen. Laut Beschluss des Landes Baden-Württemberg bleiben Sportstätten bis mindestens 3. Mai 2020 geschlossen. Gleitschirmfluggelände gelten nach Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart als Sportstätten.
*Gelände, auf denen auf der Grundlage von § 25 LuftVG mit nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten gestartet und gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinne. Der Betrieb ist daher untersagt.*
Diese Aussage gab es ja schon vom LRA Freudenstadt. Damit besteht weiterhin ein Flugverbot für Gleitschirmflieger in Baden-Württemberg. Unsere Fluggebiete bleiben, wie ja schon angekündigt, geschlossen!
Der DHV ist zur Zeit im Gespräch mit den Landesbehörden, um ggf. eine ähnliche Regelung und damit Lockerung des Flugverbots wie in Rheinland-Pfalz zu erreichen.
Sollte sich zwischenzeitlich etwas Neues ergeben, das einen früheren Flugbetrieb zulässt, werden wir Euch sofort informieren.
Die Vorstandschaft